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Pflichtinformation §9 EnSikuMaV

AKTUELLE INFORMATIONEN ZUM ENTLASTUNGSPAKET DER BUNDESREGIERUNG

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, die seit 1. Oktober 2022 geltende Gasbeschaffungsumlage rückwirkend aufzuheben. Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme soll ab 1. Oktober temporär von 19% auf 7% abgesenkt werden.


Ein zusätzliches Entlastungsprogramm sieht für Gas- und Fernwärmekunden eine staatliche Einmalzahlung im Dezember 2022 vor. Ab März 2023 soll in Stufe 2 eine staatliche Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Das am 10. Oktober vorgestellte Programm plant die Bundesregierung bis Ende Oktober abschließend auszuarbeiten.
Sobald die Beschlüsse der Bundesregierung rechtskräftig sind, wird Trifels Gas GmbH diese Entlastungen an ihre Kunden weitergeben und die Preisanpassung bei Gas- und Wärmelieferung hinsichtlich der neu eingeführten Beschaffungsumlage zurücknehmen.


Wir bitten unsere Kunden um etwas Geduld und von Rückfragen vorerst abzusehen. Es werden alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet, wir informieren schnellstmöglich zum weiteren Verfahren.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Maßnahmen zur Energieeinsparung - EnSikuMaV

Die Energiekrise mit ihren Turbulenzen auf den Energiemärkten stellt uns alle vor große Herausforderungen. Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung empfiehlt allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren.


Am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen. Nachfolgend stellen wir Ihnen deshalb an vier Beispielverbrauchssituationen dar, wie viel Kilowattstunden und vor allem wie viel Geld Sie durch eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C einsparen können. Es wird dazu der Preis der Grundversorgung angesetzt. Ihre persönlichen Verbrauchswerte finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.


Wie viel Energie spart eine um 1°C niedrigere Raumtemperatur?
Preisstand 01.10.2022, Preise brutto incl. temporärer Absenkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 19 % auf 7 %.

 

Bitte beachten Sie: Die Absenkung der Raumtemperatur ist nur eine von vielen Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren.

Die Übersicht entspricht den Vorgaben an „vorläufige Informationen in Form von standardisierten Berechnungsbeispielen“
gemäß der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, EnSikuMaV
                
Preise brutto incl. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7 %.        

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